Gründer & Inhaber

Michael Alberth

Alberth Recherche

Unsere Leistungen

Verletzungsrecherche / FTO-Recherche

Schränken Patente Dritter den eigenen Handlungsspielraum ein?

Einspruchsrecherche / Nichtigkeitsrecherche

Ermitteln von neuheitsschädlichem Stand der Technik, um die Rechtsbeständigkeit eines störenden erteilten Patents anzufechten.

Stand der Technik Recherche

Zeigt die Lösungen der Wettbewerber auf einem technischen Gebiet auf.

Neuheitsrecherche

Ist die Erfindung / Idee neu und erfinderisch? Lohnt sich eine Patentanmeldung?

Verletzungsrecherche / FTO-Recherche

Bei der FTO-Recherche (abgekürzt für „Freedom-to-Operate-Recherche“) oder Verletzungsrecherche wird sorgfältig geprüft, ob mit der Markteinführung eines eigenen Produkts gegen lebende Schutzrechte Dritter verstoßen würde.

Die Durchführung einer FTO- bzw. Verletzungsrecherche wird bereits in einer frühen Entwicklungsphase empfohlen, um bereits zu Beginn das Gefährdungspotential einschätzen zu können. Hier kann eine FTO- bzw. Verletzungsrecherche hohe Entwicklungskosten und wertvolle Zeit einsparen.   

Da in der Entwicklungsphase bis zum fertigen Produkt technische Detaillösungen häufig angepasst werden, ist kurz vor Markteinführung des Produkts erneut eine FTO- bzw. Verletzungsrecherche zu empfehlen, um eine Verletzung bestehender Schutzrechte zu vermeiden.

Eine rechtliche Bewertung der Rechercheergebnisse erfolgt anschließend durch einen zuständigen Patentanwalt.

Einspruchsrecherche / Nichtigkeitsrecherche

Ziel einer Einspruchs- und Nichtigkeitsrecherche ist das Ermitteln von älterem Stand der Technik, um die Rechtsbeständigkeit eines erteilten Patents anzufechten.

Dies kann notwendig sein, wenn ein Patent die eigene Handlungsfreiheit einschränkt oder wenn man selbst mit einer Patentverletzungsklage konfrontiert ist.

Eine Besonderheit der Einspruchs- und Nichtigkeitsrecherche ist die Anfertigung einer tabellarischen Merkmalsübersicht im Recherchebericht. Durch diese kann man schnell erkennen, welche Merkmale im jeweiligen Dokument offenbart sind und welche Dokumente in Kombination alle relevanten Merkmale aufweisen.

Stand-der-Technik Recherche

Eine Stand der Technik Recherche dient dazu, sich einen Überblick über wichtige technische Lösungen auf einem bestimmten Themengebiet zu verschaffen. 

Sie ist vor allem zu Beginn eines neuen Entwicklungsprojekts sinnvoll, um bereits patentierte Lösungen zu erkennen und gezielt umgehen zu können. Dadurch werden Doppelentwicklungen und Fehlinvestitionen bereits im Vorfeld vermieden.

Neuheitsrecherche

Eine Neuheitsrecherche dient dazu, eine bereits spezifisch ausgearbeitete Erfindungsmeldung oder Erfindung auf ihre Neuheit und erfinderische Tätigkeit zu prüfen.

Werden neuheitsschädliche Schutzrechte gefunden, kann auf weitere Investitionen in das Patentanmeldeverfahren verzichtet werden. Werden hingegen teilrelevante Schutzrechte gefunden, kann man diese bei der Formulierung des Schutzumfangs einer Patentanmeldung berücksichtigen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen zukünftigen Patentanmeldung.

Der Rechercheaufwand ist gegenüber den anderen Recherchearten reduziert, um die Ersteinschätzung von Erfindungsmeldungen möglichst kostengünstig zu halten.

Mehr als

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Wer nicht erfindet, verschwindet. Wer nicht patentiert, verliert.

Erich Otto Häußer

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